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Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (RRV)!
Wissenswertes:
Selbstbehalt in der RRV: Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch EUR 25,- je versicherte Person. Der Selbstbehalt entfällt jedoch, sofern der Versicherungsfall durch das versicherte Ereignis "Tod" ausgelöst wird.
Abschlussfrist: Abschließbar ist die Versicherung noch bis spätestens 21 Tage nach Reisebuchung. Liegen aber zwischen Reisebuchung und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss sofort bei Buchung erfolgen.
Versicherungsschutz bei: - Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung oder Tod - Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt - Schüler- / Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit - Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person - betriebsbedingter Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit - Impfunverträglichkeit - Schwangerschaft - erheblichem Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter - unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
Hier könnt Ihr Eure gewünschte Reiseversicherung dazubuchen. Neben der Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) bieten wir Euch auch diverse Versicherungs-Rundumschutz-Pakete an.
Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem Reisepreis pro Person!
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